Medizinrecht

Im Vordergrund unserer medizinrechtlichen Tätigkeit steht die haftungsrechtliche Beziehung zwischen der Behandlerseite (Arzt, Zahnarzt und Krankenhaus) und den Patienten. Der Bundesgerichtshof hat in den letzten 30 Jahren diese Rechtsbeziehungen immer mehr strukturiert und differenziert.

Im Wesentlichen geht es um die Themen Aufklärung des Patienten, Sorgfaltsmaßstab der Ärzte/Krankenhäuser und Dokumentation des Behandlungsgeschehens. Der haftungsrechtliche Dreisatz Pflichtverstoß, Schaden und Kausalität bedeutet so viel wie: Ärztliche Fehler kommen, wie auch in sonstigen zwischenmenschlichen Bereichen, immer wieder vor. Sie müssen aber den konkreten Schaden des Patienten verursacht haben. Hier liegt die eigentliche Crux der zivilrechtlichen Arzthaftung.

Nur wer weit über das Medizinrecht hinaus die zahlreichen medizinischen Disziplinen (Augenheilkunde bis Zytologie) erfasst, kann sich der Kausalitätsproblematik mit Erfolgsaussicht widmen. Wir haben deshalb eine eigene medizinische Fachbibliothek eingerichtet und sogar medizinische Monatsschriften (zur Chirurgie sowie Gynäkologie/Geburtshilfe) abonniert.